SG Frankfurt/M. - Urteil vom 10.11.2006 S 47 AS 135/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 ; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ;
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück
SG Frankfurt/M., Urteil vom 10.11.2006 - Aktenzeichen S 47 AS 135/06
DRsp Nr. 2007/20710
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück
Unterkunftskosten sind dauerhaft auch bei einem selbst genutzten Eigenheim nur in einem angemessenen Umfang vom Leistungsträger zu übernehmen. Dabei ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 ; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ;