SG Reutlingen - Urteil vom 08.12.2005
S 3 SO 1225/05
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SHRegelsatzV § 3 Abs. 1 S. 2 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers

SG Reutlingen, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen S 3 SO 1225/05

DRsp Nr. 2008/9358

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers

Allein die gesetzliche Neuregelung zum 1.1.2005 führt nicht dazu, dass eine zuvor auf die angemessenen Wohnkosten beschränkte Leistungsgewährung nun wiederum für 6 Monate auf die tatsächlichen Wohnkosten ausgedehnt werden müsste. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SHRegelsatzV § 3 Abs. 1 S. 2 ;