SG Reutlingen - Urteil vom 08.12.2005 S 3 SO 1225/05
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SHRegelsatzV § 3 Abs. 1 S. 2 ;
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers
SG Reutlingen, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen S 3 SO 1225/05
DRsp Nr. 2008/9358
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers
Allein die gesetzliche Neuregelung zum 1.1.2005 führt nicht dazu, dass eine zuvor auf die angemessenen Wohnkosten beschränkte Leistungsgewährung nun wiederum für 6 Monate auf die tatsächlichen Wohnkosten ausgedehnt werden müsste. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SHRegelsatzV § 3 Abs. 1 S. 2 ;