LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.12.2005
L 2 B 64/05 AS ER
Normen:
SGB II § 19 S. 1 Nr. 1 § 19 S. 1 Nr. 2 § 24 Abs. 1 S. 1 § 9 ;
Fundstellen:
NZS 2006, 504
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 04.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 511/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II trotz fehlender Hilfebedürftigkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2005 - Aktenzeichen L 2 B 64/05 AS ER

DRsp Nr. 2008/9091

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II trotz fehlender Hilfebedürftigkeit

Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II umfasst das Arbeitslosengeld II auch den Zuschlag nach § 24 SGB II. Daraus kann gefolgert werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II auch alleine durch den Zuschlag ausgelöst werden kann. Deshalb ist bei der Bedürftigkeitsprüfung festzustellen, ob wegen des Bezuges von Einkommens oder wegen anrechenbaren Vermögens auch kein Anspruch auf den Zuschuss besteht. Dies lässt sich feststellen, in dem der Zuschuss mit als Betrag bei der Berechnung des Bedarfs eingestellt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 19 S. 1 Nr. 1 § 19 S. 1 Nr. 2 § 24 Abs. 1 S. 1 § 9 ;
Vorinstanz: SG Magdeburg, vom 04.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 511/05
Fundstellen
NZS 2006, 504