LSG Chemnitz - Beschluß vom 26.01.2006
L 3 B 299/05 AS-ER
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Dresden 34. Kammer - S 34 AS 999/05 ER - 02.11.2005,

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bemessung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung

LSG Chemnitz, Beschluß vom 26.01.2006 - Aktenzeichen L 3 B 299/05 AS-ER

DRsp Nr. 2007/20124

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bemessung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sind zur Bemessung der Beträge des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 SGB II entsprechend der Veränderung der Regelsätze jährlich fortzuschreiben. Bedingen mehrere Erkrankungen unterschiedliche Mehrbedarfe, so kann sich hieraus ggf eine Kumulation der Beträge ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5 ;
Vorinstanz: SG Dresden 34. Kammer - S 34 AS 999/05 ER - 02.11.2005,