BSG - Urteil vom 24.11.2011
B 14 AS 201/10 R
Normen:
SGB II § 11 Abs. 2 S. 2; SGB II § 30;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 06.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 27 AS 189/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung des Freibetrags nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II in Höhe von 100 Euro bei nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

BSG, Urteil vom 24.11.2011 - Aktenzeichen B 14 AS 201/10 R

DRsp Nr. 2012/5624

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung des Freibetrags nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II in Höhe von 100 Euro bei nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

Erzielen nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, die in das Leistungssystem des SGB 2 einbezogen sind, Erwerbseinkommen, sind Freibeträge in entsprechender Anwendung von § 82 Abs 3 SGB 12 zu berücksichtigen.

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 6. Oktober 2010 sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Mai 2009 geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin höheres Sozialgeld zu gewähren.

Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Hälfte.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 2 S. 2; SGB II § 30;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten im Hinblick auf die Höhe der von dem Beklagten im April 2009 zu erbringenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) darum, in welchem Umfang Einkommen der Klägerin zu berücksichtigen ist.