LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.08.2005
L 12 AS 2023/05
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 03.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 507/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Haushaltsenergie und Warmwasseraufbereitung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen L 12 AS 2023/05

DRsp Nr. 2006/27619

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Haushaltsenergie und Warmwasseraufbereitung

Die Kosten für die Haushaltsenergie sowie für die Warmwasseraufbereitung sind in der Regelleistung nach § 20 SGB II enthalten. Bei der Erstattung von Heizkosten nach § 22 SGB II dürfen sie nicht ein weiteres Mal berücksichtigt werden. Es ist zulässig, dass ein pauschaler Abzug für Haushaltsenergie und Warmwasserzubereitung vorgenommen wird, wenn sich der Betriebskostenabrechnung keine Differenzierung dieser beiden Bereiche entnehmen lässt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 1 § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 03.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 507/05