SG Koblenz - Urteil vom 03.11.2005
S 11 AS 85/05
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung, Aufteilung bei Haushaltsgemeinschaft nach Kopfzahl

SG Koblenz, Urteil vom 03.11.2005 - Aktenzeichen S 11 AS 85/05

DRsp Nr. 2008/9270

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung, Aufteilung bei Haushaltsgemeinschaft nach Kopfzahl

Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die Kosten für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft anteilig pro Kopf zu ermitteln. Eine generalisierende, pauschalierende Regelung kann in diesem Zusammenhang erfolgen, ohne dass die tatsächliche Nutzung der Wohnung durch die verschiedenen Angehörigen festgestellt werden muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;