BSG - Urteil vom 07.07.2011
B 14 AS 154/10 R
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2012, 307
Vorinstanzen:
LSG München - L 16 AS 532/09 - 21.07.2010,
SG München, vom 08.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 42 AS 2811/08

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme einer Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten

BSG, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen B 14 AS 154/10 R

DRsp Nr. 2011/16526

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme einer Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten

Eine Abrechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine isolierte Erfassung der Kosten der Warmwasserbereitung.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Umstritten ist die Übernahme einer Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2006 als Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).