SG Hamburg - Beschluss vom 21.04.2005
S 53 AS 229/05 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b § 31 Abs. 5 S. 3 § 31 Abs. 6 S. 4 ; SGB III § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Zeitpunkt und Dokumentation der Belehrung über eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II

SG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2005 - Aktenzeichen S 53 AS 229/05 ER

DRsp Nr. 2008/17132

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Zeitpunkt und Dokumentation der Belehrung über eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II

Die Belehrung nach § 31 SGB II soll nicht nach einem vermeintlichen leistungsschädlichen Verhalten nur über die Gründe für die beabsichtigte Aufhebung der Leistungsbewilligung informieren sondern schon zuvor eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten. Sie muss angesichts der einschneidenden Rechtsfolgen den Hilfebedürftigen erkennen lassen, was von ihm erwartet wird, um eine Sanktion zu vermeiden. Eine solche einer Pflichtverletzung vorangehende Belehrung ist zu dokumentieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b § 31 Abs. 5 S. 3 § 31 Abs. 6 S. 4 ; SGB III § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;