Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Umstritten ist die Übernahme von Kosten für eine Brillenreparatur.
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