Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung wegen verspäteter Meldung als arbeitsuchend, Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei Änderungskündigung
SG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2005 - Aktenzeichen S 21 AL 3006/04
DRsp Nr. 2008/9404
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung wegen verspäteter Meldung als arbeitsuchend, Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei Änderungskündigung
Erst an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer verbindlich erklärt, die geänderten Arbeitsbedingungen nicht unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung nach § 2KSchG anzunehmen, spätestens aber mit Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist, liegt bei einer Änderungskündigung die Kenntnis des Beendigungszeitpunkts iS von § 37b S. 1 SGB III vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]