SG Berlin - Urteil vom 25.08.2006
S 58 AL 1203/05
Normen:
SGB I § 14 § 15 ; SGB III § 122 § 127 Abs. 1 § 127 Abs. 2 § 128 Abs. 1 Nr. 1 § 143 Abs. 3 § 323 Abs. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verschiebung des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

SG Berlin, Urteil vom 25.08.2006 - Aktenzeichen S 58 AL 1203/05

DRsp Nr. 2008/9176

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verschiebung des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

Es ist eine Korrektur des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches vorzunehmen, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosen nicht auf die Auswirkungen einer Gleichwohlgewährung und auf die Möglichkeit der Verschiebung der Arbeitslosenmeldung auf einen späteren Zeitpunkt hinweist, auch wenn zwischen der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt des leistungssteigernden Geburtstages 28 Tage liegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 14 § 15 ; SGB III § 122 § 127 Abs. 1 § 127 Abs. 2 § 128 Abs. 1 Nr. 1 § 143 Abs. 3 § 323 Abs. 1 ;