Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verschiebung des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
SG Berlin, Urteil vom 25.08.2006 - Aktenzeichen S 58 AL 1203/05
DRsp Nr. 2008/9176
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verschiebung des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
Es ist eine Korrektur des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches vorzunehmen, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosen nicht auf die Auswirkungen einer Gleichwohlgewährung und auf die Möglichkeit der Verschiebung der Arbeitslosenmeldung auf einen späteren Zeitpunkt hinweist, auch wenn zwischen der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt des leistungssteigernden Geburtstages 28 Tage liegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]