Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch auf Alg vom 1.6.2016 bis 20.6.2016.
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