LSG Saarland - Urteil vom 14.01.2005
L 8 AL 45/03
Normen:
AFG § 134 § 137 ; AlhiV § 6 ; SGB X § 45 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 16 AL 143/98 - 17.10.2002,

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung von Vermögenswerten auf einem Treuhandkonto bei der Bedürftigkeitsprüfung

LSG Saarland, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen L 8 AL 45/03

DRsp Nr. 2008/20575

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung von Vermögenswerten auf einem Treuhandkonto bei der Bedürftigkeitsprüfung

Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe sind die auf einem ausschließlich auf den Namen des Arbeitslosen bzw seiner Ehefrau angemeldeten verdeckten Treuhandkonto angelegten Vermögenswerte als eigenes Vermögen des Arbeitslosen bzw seiner Ehefrau zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 134 § 137 ; AlhiV § 6 ; SGB X § 45 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 16 AL 143/98 - 17.10.2002,