SG Reutlingen - Gerichtsbescheid vom 03.04.2008
S 2 AY 1686/07
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1 ; AufenthG (2004) § 50 Abs. 4 ; AuslG (1990) § 42 Abs. 4 ;

Anspruch auf Asylbewerberleistung bei rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, objektive Beweislast

SG Reutlingen, Gerichtsbescheid vom 03.04.2008 - Aktenzeichen S 2 AY 1686/07

DRsp Nr. 2008/17211

Anspruch auf Asylbewerberleistung bei rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, objektive Beweislast

Die rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, für deren Nichtvorliegen der Betroffene entsprechend den üblichen Beweislastregeln die objektive Beweislast trägt, schließt Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG auf Dauer auch dann aus, wenn diese Beeinflussung während eines 48-Monatszeitraums, während des streitgegenständlichen Zeitraums oder zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, nicht mehr fortdauert, weil die mangelnde Ausreise stets kausal für den späteren Aufenthalt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1 ; AufenthG (2004) § 50 Abs. 4 ; AuslG (1990) § 42 Abs. 4 ;