1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. August 2012 - H 6 Sa 21/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über weitere Vergütung.
Der Kläger war von Juli 2007 bis Januar 2011 bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Er wurde als Feuerwehrmann bei der A GmbH eingesetzt.
Der Stundenlohn des Klägers betrug 19,82 Euro brutto. In einer Zusatzerklärung zum Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien die Geltung bestimmter tarifvertraglich für die Entleiherin geregelter Arbeitsbedingungen. Zwischen der IG Metall (Bezirk Küste) und einer Reihe von Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie wurde für den Entleiherbetrieb ein Zusatztarifvertrag über den Einsatz und die Vergütung von Leiharbeitnehmern geschlossen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|