Die Beschwerde der Klägerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 26. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
I.
Die Klägerinnen haben vom Beklagten Auszahlung der ihnen bewilligten Leistungen für die Zeit vom 1. August 2019 bis 31. März 2020 begehrt.
Die im August 1975 geborene Klägerin zu 1 und die im März 2011 geborene Klägerin zu 2, deren Tochter, sind estnische Staatsangehörige. Die Klägerin zu 1 war vom 9. Oktober 2017 bis 30. November 2017 und vom 2. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|