Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen zu 3 auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für dessen Tätigkeit als Teamleiter Facility Management bei der A. B. GmbH (A.) in C ...
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