LSG Bayern - Urteil vom 06.10.2020
L 15 BL 6/19
Normen:
BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 30.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BL 3/17

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindGAntragsteller im Zustand des WachkomasBegriff der BlindheitEinwand der Zweckverfehlung des BayBlindG

LSG Bayern, Urteil vom 06.10.2020 - Aktenzeichen L 15 BL 6/19

DRsp Nr. 2020/16979

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindG Antragsteller im Zustand des Wachkomas Begriff der Blindheit Einwand der Zweckverfehlung des BayBlindG

Für einen Anspruch auf Blindengeld ist allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung Sehen durch optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen fehlt.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.07.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III.

Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch der Klägerin auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) streitig.

Die 1977 geborene Klägerin war entsprechend den medizinischen Unterlagen eine "gesunde Frau ohne Vorerkrankungen." Sie nahm am 05.05.2016 ein Schinkenbrot zu sich und verschluckte sich dabei. Die 13 Minuten später eintreffenden Rettungsassistenten entfernten einen Bolus und führten für ca. 30 Minuten eine Herz-Lungen-Wiederbelebung primär erfolgreich durch. Seitdem leidet die Klägerin an einer massiven hypoxischen Hirnschädigung neben weiteren Gesundheitsstörungen.