Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.07.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch der Klägerin auf Blindengeld nach dem Bayerischen
Die 1977 geborene Klägerin war entsprechend den medizinischen Unterlagen eine "gesunde Frau ohne Vorerkrankungen." Sie nahm am 05.05.2016 ein Schinkenbrot zu sich und verschluckte sich dabei. Die 13 Minuten später eintreffenden Rettungsassistenten entfernten einen Bolus und führten für ca. 30 Minuten eine Herz-Lungen-Wiederbelebung primär erfolgreich durch. Seitdem leidet die Klägerin an einer massiven hypoxischen Hirnschädigung neben weiteren Gesundheitsstörungen.
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