Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Anspruch des 1940 geborenen und 2016 verstorbenen Klägers (im Folgenden: Antragsteller) auf Blindengeld nach dem Bayerischen
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