LSG Bayern - Urteil vom 28.07.2020
L 15 BL 2/17
Normen:
BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BL 1/13

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindGBlindheit im Sinne des BayBlindGMöglichkeit zur Sinneswahrnehmung SehenOptische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen

LSG Bayern, Urteil vom 28.07.2020 - Aktenzeichen L 15 BL 2/17

DRsp Nr. 2020/12078

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindG Blindheit im Sinne des BayBlindG Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung Sehen Optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen

1. Für einen Anspruch auf Blindengeld kommt es darauf an, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, mithin ob der behinderte Mensch blind ist".2. Bei einem objektiv nicht möglichen blindheitsbedingten Mehraufwand ist die Blindengeldleistung zu beschränken.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Anspruch des 1940 geborenen und 2016 verstorbenen Klägers (im Folgenden: Antragsteller) auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG).