Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. April 2017 -
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 19. Dezember 2015 geborene Kläger begehrt einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
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