OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.11.2017
12 B 1283/17
Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 26 L 3518/17

Anspruch auf Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 S. 1 SGB VIII in Form eines Schulbegleiters

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2017 - Aktenzeichen 12 B 1283/17

DRsp Nr. 2018/15121

Anspruch auf Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 S. 1 SGB VIII in Form eines Schulbegleiters

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1;

Gründe

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.

Der Antragsteller hat auch auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens keinen (Anordnungs-)Anspruch darauf, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in Form eines Schulbegleiters zu bewilligen.