BSG - Urteil vom 15.12.2015
B 10 EG 6/14 R
Normen:
BEEG § 2; BEEG § 8; EStG § 4; GG Art. 3; GG Art. 6; SGB I § 42;
Fundstellen:
DStR 2016, 14
DStR 2016, 2049
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 17.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 EG 13/11
SG Wiesbaden, vom 26.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 EG 7/10

Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbständiger Tätigkeit; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung steuerrechtlich wirksamer Verluste

BSG, Urteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen B 10 EG 6/14 R

DRsp Nr. 2016/7804

Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbständiger Tätigkeit; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung steuerrechtlich wirksamer Verluste

Steuerlich wirksame Absetzungen für Abnutzung mindern das elterngeldrechtlich relevante Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 2; BEEG § 8; EStG § 4; GG Art. 3; GG Art. 6; SGB I § 42;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt Elterngeld in Höhe von 1800 Euro monatlich.

Die Klägerin ist selbstständige Zahnärztin. Sie beantragte (zusammen mit ihrem Ehemann) für die ersten zwölf Lebensmonate ihres am 6.1.2007 geborenen Sohnes Elterngeld auf der Basis einer betriebswirtschaftlichen Auswertung ihrer selbstständigen Tätigkeit zum 31.12.2006 über einen Gewinn in Höhe von 41 026,33 Euro.