LSG Thüringen - Urteil vom 19.12.2005
L 6 KN 390/02 KR
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3 § 60 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 18.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KN 1713/01

Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Teilnahme an einer Arzneimittelstudie

LSG Thüringen, Urteil vom 19.12.2005 - Aktenzeichen L 6 KN 390/02 KR

DRsp Nr. 2008/9109

Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Teilnahme an einer Arzneimittelstudie

Versicherte kein Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten einer stationären Behandlung, wenn sie im Rahmen einer klinischen Studie zur Erprobung eines zulassungsbedürftigen aber zumindest zum Zeitpunkt der Durchführung dieser Studie noch nicht nach § 21 Abs. 1 AMG zugelassenen Arzneimittels erfolgt. Dies trifft auch für Studien der Phase III zu, in der in einer erweiterten klinischen Untersuchung das Arzneimittel an einer großen Zahl von Patienten geprüft und die Wirksamkeit und Verträglichkeit soweit abgeklärt wird, dass ein Antrag auf Zulassung des Arzneimittel begründet erscheint. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3 § 60 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Altenburg, vom 18.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KN 1713/01