Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. April 2018 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 6. Februar 2015 vollständig aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits für alle Rechtszüge zu tragen.
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