BSG - Urteil vom 06.09.2018
B 2 U 10/17 R
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 126, 244
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 22.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 76/13
SG Frankfurt/Main, vom 26.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 U 65/11

Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter Schäden der Wirbelsäule in der gesetzlichen UnfallversicherungFeststellung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für den erforderlichen UrsachenzusammenhangAnwendbarkeit der sog. Konsensempfehlungen aus dem Jahre 2005

BSG, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen B 2 U 10/17 R

DRsp Nr. 2019/1725

Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter Schäden der Wirbelsäule in der gesetzlichen Unfallversicherung Feststellung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für den erforderlichen Ursachenzusammenhang Anwendbarkeit der sog. Konsensempfehlungen aus dem Jahre 2005

Die Feststellung eines in den sog Konsensempfehlungen enthaltenen medizinischen Erfahrungssatzes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die naturwissenschaftliche Grundlage hierfür nicht aus sachverständigen Stellungnahmen und durch Anhörung eines Sachverständigen, sondern mittels einer Literaturauswertung durch auf dem einschlägigen Gebiet nicht fachgerecht ausgebildete Richter gewonnen wurde.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. November 2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 1;

Gründe:

I