BSG - Beschluss vom 14.10.2020
B 5 AL 1/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGB III § 28a Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 20.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 AL 69/16
SG Halle, vom 27.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 85/14

Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der ArbeitslosenversicherungGrundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 14.10.2020 - Aktenzeichen B 5 AL 1/20 B

DRsp Nr. 2020/16560

Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2019 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGB III § 28a Abs. 2 S. 2 ;

Gründe

I

Mit Urteil vom 20.11.2019 hat das LSG Sachsen-Anhalt einen Anspruch des Klägers auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung verneint und seine Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG Halle vom 27.10.2016 zurückgewiesen.