Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Mit Urteil vom 20.11.2019 hat das LSG Sachsen-Anhalt einen Anspruch des Klägers auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung verneint und seine Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG Halle vom 27.10.2016 zurückgewiesen.
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