Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten zu erstatten, die ihr durch die Teilnahme an dem von der Rheumaliga Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: Rheumaliga) wöchentlich durchgeführten Funktionstraining in der Zeit vom 01. November 2001 bis 30. April 2002 entstanden sind.
Die am 1934 geborene Klägerin ist bei der Beklagten krankenversichert. Sie leidet u.a. an einem chronisch rezidivierenden Hals-, Becken- und Lendenwirbelsäulen-Syndrom sowie an einer rezidivierenden Schmerzsymptomatik im Bereich der Hüfte und der Kniegelenke.
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