Das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 10.05.2019 wird auf die Berufung der Beklagten aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.
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