Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Dezember 2018 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 13. November 2017 zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch auf Kinderzuschlag für den Monat April 2016 im Hinblick auf eine Wohngeldnachzahlung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|