SG Lüneburg, vom 26.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 VG 31/00
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei unterlassener Hilfeleistung und Aussetzung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen L 5 VG 1/03
DRsp Nr. 2008/8939
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei unterlassener Hilfeleistung und Aussetzung
Ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 OEG liegt weder in einer unterlassenen Hilfeleistung nach § 323cStGB noch in einer Aussetzung nach § 221 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2StGB (hier: beim Herzanfall einer bekanntermaßen herzkranken Person während einer rein verbalen Auseinandersetzung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]