SG Hamburg - Beschluss vom 28.11.2005
S 53 AS 1428/05 ER

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Absenkung bei Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung, Anforderungen an den Inhalt

SG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2005 - Aktenzeichen S 53 AS 1428/05 ER - Aktenzeichen S 53 AS 1428/05

DRsp Nr. 2008/9223

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Absenkung bei Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung, Anforderungen an den Inhalt

Voraussetzung für einen Absenkungsbescheid nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b SGB II ist eine hinreichend konkrete Pflichtbegründung durch eine wirksame Eingliederungsvereinbarung. In ihr sind die abverlangten Handlungen nach Art, Umfang, Zeit und Ort so klar und eindeutig zu konkretisieren, dass eine Verletzungshandlung ohne Weiteres festgestellt werden kann. Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten gehen zu Lasten der Behörde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]