LSG Niedersachsen - Beschluß vom 27.03.2006 L 6 AS 96/06 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 02.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 30 AS 19/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Unterkunftskosten in Wohngemeinschaften
LSG Niedersachsen, Beschluß vom 27.03.2006 - Aktenzeichen L 6 AS 96/06 ER
DRsp Nr. 2007/20263
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Unterkunftskosten in Wohngemeinschaften
Bei der Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kann nicht ohne Weiteres von annähernd gleichen Lebens- und Wohnverhältnissen in einer Wohngemeinschaft einerseits und einer Bedarfsgemeinschaft andererseits ausgegangen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Lüneburg, vom 02.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 30 AS 19/06