SG Hamburg - Beschluss vom 08.08.2005
S 56 AS 773/05 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme, Darlegungs- und Beweislast der Sozialleistungsträgers

SG Hamburg, Beschluss vom 08.08.2005 - Aktenzeichen S 56 AS 773/05 ER

DRsp Nr. 2008/17122

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme, Darlegungs- und Beweislast der Sozialleistungsträgers

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass einem Arbeitssuchenden ein bestimmter Vermittlungsvorschlag gemacht wurde und eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung hinsichtlich möglicher Sanktionen nach § 31 SGB II erfolgt ist, trifft den Sozialleistungsträger. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c ;