SG Reutlingen - Urteil vom 28.05.2008 S 4 AS 3335/06
Normen:
AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 7 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anrechnung einer Eigenheimzulage
SG Reutlingen, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen S 4 AS 3335/06
DRsp Nr. 2008/20708
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anrechnung einer Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage ist auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II anzurechnen, wenn die jährliche Tilgungsleistung für eine nicht als Vermögen zu berücksichtigende Immobilie mindestens den Zahlbetrag der Eigenheimzulage erreicht. Bei einer Unterschreitung ist die Eigenheimzulage in Höhe des Differenzbetrages anzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]