SG Oldenburg - Beschluss vom 18.07.2005 S 47 AS 397/05 ER
Normen:
SGB I § 48 Abs. 1 S. 1 ; SGB II § 39 Nr. 2 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, aufschiebende Wirkung des Widerspruch gegen eine Abzweigung
SG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2005 - Aktenzeichen S 47 AS 397/05 ER
DRsp Nr. 2008/17200
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, aufschiebende Wirkung des Widerspruch gegen eine Abzweigung
Bei einem Widerspruch gegen eine Abzweigung nach § 48SGB I aus einem laufenden AlgII-Anspruch nach dem SGB II handelt es sich nicht um einen Fall nach § 39 Nr. 2 SGB II, in dem von Gesetzes wegen die aufschiebende Wirkung entfällt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]