SG Koblenz - Beschluss vom 23.11.2005
S 2 AS 243/05
Normen:
SGB XII § 5 Abs. 2 ; SGB II § 7 Abs. 4 Alt. 1 § 8 ; SGB III § 21 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss von Leistungen bei stationärer Unterbringung

SG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2005 - Aktenzeichen S 2 AS 243/05

DRsp Nr. 2008/9269

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss von Leistungen bei stationärer Unterbringung

§ 7 Abs. 4 Halbs. 1 SGB II ist als gesetzliche Fiktion der Nichterwerbsfähigkeit auszulegen. Wer mithin in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, ist nicht nur nicht leistungsberechtigt, sondern auch nicht erwerbsfähig im Sinne des § 8 SGB II. Dabei stellt der Zeitraum von 6 Monaten keine absolute zeitliche Grenze dar, deren Ablauf erst abzuwarten wäre, bevor der Leistungsausschluss eintreten könne. Vielmehr ist aus der Verwendung des Wortes "für" zu schließen, dass eine Prognoseentscheidung zu treffen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 5 Abs. 2 ; SGB II § 7 Abs. 4 Alt. 1 § 8 ; SGB III § 21 ;