SG Berlin - Beschluss vom 01.08.2005
S 59 AS 5710/05 ER
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind als Einkommen

SG Berlin, Beschluss vom 01.08.2005 - Aktenzeichen S 59 AS 5710/05 ER

DRsp Nr. 2008/17090

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind als Einkommen

Einem Elternteil für sein volljähriges Kind gewährtes Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen des Kindergeldberechtigten. Das gilt unabhängig davon, ob der Kindergeldberechtigte aus seinem so ermittelten Einkommen einen Betrag, der in der Höhe dem gewährten Kindergeld entspricht, an sein volljähriges Kind auszahlt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 2 ;