LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 25.04.2005 L 8 AS 39/05 ER
Normen:
EigZulG § 2 ; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) 46. Kammer - S 46 AS 95/05 ER - 08.03.2005,
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.04.2005 - Aktenzeichen L 8 AS 39/05 ER
DRsp Nr. 2005/8646
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen
Die Eigenheimzulage ist als zweckbestimmt im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EigZulG § 2 ; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a ;
Gründe:
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