LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 25.04.2005
L 8 AS 39/05 ER
Normen:
EigZulG § 2 ; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) 46. Kammer - S 46 AS 95/05 ER - 08.03.2005,

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.04.2005 - Aktenzeichen L 8 AS 39/05 ER

DRsp Nr. 2005/8646

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen

Die Eigenheimzulage ist als zweckbestimmt im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EigZulG § 2 ; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a ;

Gründe: