AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1; AlgIIV § 2b; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Nachzahlung als Einkommen, Zuflussprinzip
SG Dresden, vom 24.11.2008 - Aktenzeichen S 10 AS 229/07
DRsp Nr. 2009/5013
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Nachzahlung als Einkommen, Zuflussprinzip
Nach dem Zuflussprinzip kann eine Nachzahlung (hier: Arbeitslosengeld nach dem SGB III) nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1; AlgIIV § 2b; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;