Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Bürger
SG Speyer, Beschluß vom 13.07.2006 - Aktenzeichen S 1 ER 211/06 AS
DRsp Nr. 2007/21071
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Bürger
Die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU, insbesondere § 5 zur Ausstellung einer Bescheinigung, sind bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II zu beachten. Voraussetzung für eine Verweigerung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an einen EU-Bürger ist die Prüfung des Entzugs oder des Widerrufs dieser Bescheinigung durch die zuständige Behörde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]