SG Berlin - Beschluss vom 06.06.2005
S 53 AS 1320/05 ER
Normen:
SGB II § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 4 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung darlehensweiser Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei unklaren Vermögensverhältnissen

SG Berlin, Beschluss vom 06.06.2005 - Aktenzeichen S 53 AS 1320/05 ER

DRsp Nr. 2008/17092

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung darlehensweiser Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei unklaren Vermögensverhältnissen

Es sind darlehensweise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren, wenn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, ob ein Hilfebedürftiger über zu berücksichtigende Vermögenswerte verfügt oder ob die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre bzw. eine besondere Härte bedeuten würde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 4 ;