SG Berlin - Urteil vom 24.01.2006
S 63 AS 7229/05
Normen:
SGB II § 2 § 37 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsatz des Nachrangs und der Selbsthilfe

SG Berlin, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen S 63 AS 7229/05

DRsp Nr. 2007/20632

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsatz des Nachrangs und der Selbsthilfe

1. Wie im Sozialhilferecht werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des Nachrang- und Selbsthilfegrundsatzes gewährt. Daher sind sie nach Wegfall der Not grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Eine endgültige Leistung bedarfsdeckender Hilfe durch Dritte als verlorener Zuschuss (zum Beispiel durch Schenkung) wirkt anspruchsvernichtend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 2 § 37 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;