SG Hildesheim - Beschluss vom 25.04.2008
S 45 AS 212/08 ER
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für den Erwerb eines Führerscheins

SG Hildesheim, Beschluss vom 25.04.2008 - Aktenzeichen S 45 AS 212/08 ER

DRsp Nr. 2008/20661

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für den Erwerb eines Führerscheins

Es ist zulässig, Leistungen für den Erwerb eines Führerscheins an das Vorhandensein einer konkreten Arbeitsmöglichkeit zu knüpfen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 2 ;