SG Hamburg - Beschluss vom 24.06.2005 S 62 AS 406/05 ER
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 2 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung beim Wechsel der Mietwohnung
SG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2005 - Aktenzeichen S 62 AS 406/05 ER
DRsp Nr. 2008/17126
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung beim Wechsel der Mietwohnung
Wurde ein Einrichtungsgegenstand in der alten Wohnung mitvermietet und deshalb bislang nicht angeschafft, so kann auch ein Erstausstattungsbedarf beim Umzug von einer Mietwohnung in eine andere entstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 2 ;