SG Dresden - Beschluss vom 22.10.2008
S 20 AS 5022/08 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Wohngemeinschaft

SG Dresden, Beschluss vom 22.10.2008 - Aktenzeichen S 20 AS 5022/08 ER

DRsp Nr. 2008/20633

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Wohngemeinschaft

Bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist für die Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten eines mit einer weiteren Person in einer Wohngemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen nicht von den Maßstäben eines 2-Personen-Haushaltes, sondern von denen eines 1-Personen-Haushaltes auszugehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;