SG Dresden vom 10.11.2008
S 10 AS 748/07
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Heizkosten bei unangemessen großer Wohnfläche

SG Dresden, vom 10.11.2008 - Aktenzeichen S 10 AS 748/07

DRsp Nr. 2009/5004

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Heizkosten bei unangemessen großer Wohnfläche

Die tatsächlichen Heizkosten müssen auch dann in voller Höhe gewährt werden, wenn sie in einem Eigenheim mit einer unangemessen großen Wohnfläche entstehen. Eine anteilige Kürzung auf die Wohnfläche darf nicht erfolgen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;