Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.07.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 30.06.2013, insbesondere die Berücksichtigung weiterer Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Form von Darlehenszinsen.
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