SG Berlin - Beschluss vom 07.12.2005
S 93 AS 10945/05 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 3 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes für eine pauschale Blanko-Zusicherung für die Übernahme von Aufwendungen

SG Berlin, Beschluss vom 07.12.2005 - Aktenzeichen S 93 AS 10945/05 ER

DRsp Nr. 2008/9146

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes für eine pauschale Blanko-Zusicherung für die Übernahme von Aufwendungen

Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine begehrte pauschale Zusicherung zur Übernahme von Aufwendungen für eine noch gar nicht in Aussicht stehende Wohnung nicht ersichtlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 3 ;