Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verwertung von Lebensversicherungen als Vermögen
SG Berlin, Urteil vom 02.08.2005 - Aktenzeichen S 63 AS 2117/05
DRsp Nr. 2008/17089
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verwertung von Lebensversicherungen als Vermögen
Verluste von bis zu dreißig Prozent sind bei der Verwertung von Versicherungen im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II noch nicht als unwirtschaftlich anzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]